Sie sind geschäftlich in Hamburg?
Seit dem 1. Januar 2013 wird in Hamburg die Kultur- und Tourismustaxe erhoben.
Gäste, deren Aufenthalt beruflich oder betrieblich erforderlich ist, sind von der Zahlung der Kultur- und Tourismustaxe befreit. Diese Erfordernis ist entsprechend nachzuweisen. Sparen Sie sich Zeit im Hotel und legen Sie beim Check-in das bereits ausgefüllte Formular vor.
Ab dem 01. Januar 2023 entfällt die Befreiung von der Zahlung für beruflich oder betrieblich erforderliche Aufenthalte, wenn die Buchung nicht vor dem 01. Januar 2023 getätigt wurde.